Theorie? ich habs drauf!

Um in Deutschland den Führerschein zu machen, muss in einer Fahrschule eine Fahrausbildung durchlaufen werden. Diese setzt sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen. Dabei muss eine gewisse Mindestanzahl Pflichtstunden absolviert werden.

 

Einen Führerschein ohne die entsprechende Ausbildung zu erhalten, ist auf legalem Wege nicht möglich. Wie genau die Pflichtstunden aussehen, was es bei Theorie zu beachten gilt und welche Theoriestunden für die verschiedenen Führerscheinklassen benötigt werden könnt ihr hier nachlesen

Klasse B / B17

 

Wenn du den Führerschein der Klasse B (ab 18 Jahren) oder B17 (ab 17 Jahren) zum ersten mal machen möchtest, musst du zwölf Doppelstunden theoretischen Unterricht für den Grundstoff absolvieren. Zwei Doppelstunden à 90 Minuten kommen für den Zusatzstoff (13 & 14) hinzu. Bei Führerscheinerweiterungen werden mindestens weitere sechs Doppelstunden Grundstoff fällig (abhängig von der Klasse, auf die du dich erweitern möchtest).

 

 

Klasse BE

 

Für die Klasse BE ist keine extra Theorieausbildung erforderlich.

 

 

 

Schlüsselzahl B96

 

Für die Erweiterung auf B96 werden mindestens 2,5 Stunden theoretische Fahrerschulung verlangt.

 

 

Schlüsselzahl B196

 

Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

 

Klasse AM, A1, A2, A80 und A

Bei Aufstieg entfällt die theoretische Prüfung.

Für die A-Klassen ist die Teilnahme an mindestens zwölf Doppelstunden à 90 Minuten Pflicht, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Solltest du  den Führerschein erweitern, sind sechs Doppelstunden für den Grundstoff Pflicht. Dazu kommen vier Doppelstunden à 90 Minuten zur Vermittlung des Zusatzstoffs.

Ab 18 Jahren könnt ihr die Fahrerlaubnis zur Klasse A2 absolvieren. Die Klasse A2 umfasst Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt und die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Zwei Jahre später – also mit 20 Jahren – könnt ihr als Inhaber von Klasse A2 dann auch den Führerschein Klasse A machen. Hiermit ist die Beschränkung der Motorleistung für Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge aufgehoben.Ab 21 Jahren (A80) könnt ihr die Fahrerlaubnis zur Klasse A für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW erwerben.

 

Mofa

Theoriestunden für die Mofa-Prüfbescheinigung

Dafür sind mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten zu absolvieren.

Theorie

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